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LEBENSMITTELHYGIENE
NIHK gegen Hygieneampel
Kritik übt der NIHK an der geplanten Hygiene-Ampel, die als Ergebnis der heutigen (19.05.2011) Sondersitzung der Verbraucherschutzministerkonferenz auf den Weg gebracht werden soll. Mit einer entsprechenden Kennzeichnung ist beabsichtigt, die Unternehmen der Gastronomie an den Pranger zu stellen, die bei Untersuchungen im Rahmen der Lebensmittelkontrollen zu Beanstandungen Anlass gegeben hatten.
„Dass der Verbraucherschutz und die Lebensmittelhygiene einen hohen Stellenwert haben, steht für die Unternehmen außer Frage. Hier soll allerdings ein System auf die Schiene gesetzt werden, für dessen Durchführung die Voraussetzungen fehlen, das dem Verbraucher nur wenig Transparenz bietet und den Unternehmen unter Umständen schweren Schaden zufügt. Gleichzeitig wird ein Aufwand betrieben, der durch das zu erwartende Ergebnis kaum zu rechtfertigen ist!“, so Martin Exner, tourismuspolitischer Sprecher des NIHK. Exner kritisiert unter anderem, dass die Lebensmittelkontrollen nach Aussagen von Unternehmen eher zufällig und willkürlich erfolgen. Für einen ordnungsgemäßen Vollzug der Kontrollen würden bereits heute bei den Landkreisen die notwendigen Lebensmittelkontrolleure fehlen. „Die gewünschte Transparenz für die Verbraucher lässt sich so nicht herstellen!“ Gleichzeitig könne es für Unternehmen aber das Aus bedeuten, wenn nach Beanstandungen notwendige Nachkontrollen nicht zeitnah vorgenommen werden können. Nach Auffassung des NIHK müssten deshalb als erstes die vorhandenen Vollzugsdefizite beseitigt werden – und dies aus Wettbewerbsgründen bundesweit. Für wettbewerbsrechtlich problematisch halten es die Kammern auch, dass die Hygiene-Ampel in einem ersten Schritt lediglich auf gastronomische Unternehmen angewandt werden soll. „Dafür gibt es keinen sachlichen Grund! Gerade aus Verbrauchersicht sind alle Unternehmen, bei denen Lebensmittelhygiene eine Rolle spielt, gleich zu behandeln.“ kommentiert Exner das geplante Vorgehen.
Im Übrigen weist Exner darauf hin, dass es ein Irrglaube sei, dass der geplante Aufwand zu einem verbesserten Verbraucherschutz führt. In Dänemark liegt die Zahl der beanstandenden Betriebe konstant zwischen 3 und 4 Prozent – und das ein Jahrzehnt nach Einführung des dortigen Hygiene-Smileys!
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Hannover, den 19. Mai 2011

