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BÜROKRATIEABBAU IN GEFAHR

Geplante E-Bilanz könnte gute Idee ins Gegenteil verkehren

Aktenstapel mit Weltkugel © Ojo Images/F1online Zoom Aktenstapel mit Weltkugel

Der NIHK begrüßt den Willen der Bundesregierung, die Erstellung der Unternehmensbilanzen deutlich zu vereinfachen. Ermöglicht werden soll das durch die Einführung der sogenannten elektronischen Bilanz (E-Bilanz). Sie soll ab 2012 die schriftliche Übermittlung der Bilanz an die Steuerverwaltungen ersetzen. Diese benötigen die Bilanz als Basis für ihre Steuerbescheide und die Organisation ihrer Betriebsprüfungen.

„Eine papierlose Bilanz ist aus unserer Sicht ein Schritt in die richtige Richtung“, so Eberhard Manzke, NIHK-Präsident und selbst Unternehmer. „Wir müssen nur aufpassen, dass das Vorhaben nicht aus dem Ruder läuft.“ Er spielt dabei auf den aktuellen Gesetzentwurf an, nach dem ein mittelständischer Unternehmer im Rahmen der E-Bilanz rund 700 Felder mehr ausfüllen müssten als handelsrechtlich vorgeschrieben. „Das verkehrt den guten Ansatz ins Gegenteil. Hinzu kommt ja auch noch der große finanzielle Aufwand für die technische Umstellung.“ So seien Software-Updates und Schulungen notwendig. „Eigentlich hatten wir uns durch die E-Bilanz Entlastungen erhofft. Wir wären dem Finanzministerium dankbar, wenn es uns nachweisen könnte, dass alle Angaben tatsächlich benötigt werden.“

Sollten zusätzliche Angaben tatsächlich unvermeidbar sein, schlagen die Industrie- und Handelskammern Entlastungen an anderer Stelle vor, und zwar bei einer Verkürzung der steuerlichen Aufbewahrungsfristen von jetzt zehn auf dann fünf Jahre. Seine Kritik an der E-Bilanz und den Vorschlag zur Verkürzung der Aufbewahrungsfristen hat Manzke in einem Schreiben an Finanzminister Möllring erläutert und Gesprächsbereitschaft seitens der niedersächsischen Kammern signalisiert. „Wir sind zuversichtlich, dass Landesregierung, Steuerverwaltung und die niedersächsische Wirtschaft im Schulterschluss eine gute Lösung finden“ – so Manzke. Diese solle dann in das weitere Beratungsverfahren auf Bundesebene eingebracht werden.

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Hannover, 17.08.2011

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