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KREISLAUFWIRTSCHAFTSGESETZ

NIHK fordert mehr Wettbewerb im Abfallbereich

  

Der Niedersächsische Industrie- und Handelskammertag (NIHK) begrüßt die Ab­sicht der Bundesregierung, mit der Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes mehr Wettbewerb in der Abfallentsorgung zu schaffen. Wir hätten uns sogar noch etwas mehr Mut des Gesetzgebers zur Verbesserung der Beteiligungsmög­lichkeit privater Unternehmen gewünscht, betont NIHK-Hauptgeschäftsführer Michael Zeinert. So sollten sich private Entsorgungsunternehmen nicht nur um gewerbliche Sammlungen bemühen können, sondern auch um Sammlungen bei den privaten Haushalten. Die Kommunen sollten sich auf die notwendige abfall­wirtschaftliche Kontrolle beschränken, während die private Entsorgungswirtschaft nach einer wettbewerblichen Ausschreibung die Verwertung der Abfälle über­nehmen könne. Die Rahmenbedingungen dieser Ausschreibungen müssten so gestaltet sein, dass insbesondere mittelständische Unternehmen die Chance hätten, sich erfolgreich an einer Ausschreibung zu beteiligen, unterstreicht Zeinert.

Bei einem Vergleich der Abfallgebühren von 32 Entsorgungsträgern in Nieder­sachsen hatte der Niedersächsische Industrie- und Handelskammertag im Som­mer 2011 gravierende Preisunterschiede festgestellt. Für die 14-tägliche Entsor­gung eines 1.100-Liter-Behälters hausmüllähnlichen Gewerbeabfalls muss ein Unternehmen je nach Standort zwischen 736 und 3.225 Euro jährlich zahlen. Dieser Preisunterschied ist nicht allein durch regionale Unterschiede z. B. bei der Einwohnerdichte oder vertraglichen Gestaltungen zur Entsorgungssicherheit zu erklären, kritisiert Sönke Feldhusen, NIHK-Sprecher für Umweltschutz. Es entsteht der Eindruck, dass Möglichkeiten zur Steigerung der Produktivität nicht ausreichend genutzt werden.

Der NIHK fordert deshalb mehr Wettbewerb in der Abfallentsorgung und die kon­sequente Ausschreibung von Entsorgungsleistungen. Darüber hinaus sollten Entsorgungskosten transparent gemacht und publiziert werden. Hierfür habe eine Arbeitsgruppe des Umweltministeriums wertvolle Vorschläge geliefert, so Feld­husen. Die im Zuge der Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes diskutierte Wertstofftonne begrüßt der NIHK ausdrücklich. Angesichts der anhaltenden Ver­knappung und Preissteigerung bei Rohstoffen sind hohe Verwertungsquoten bei der Abfallentsorgung zunehmend wichtig. Mit der Einführung der Wertstofftonne, die neben Verpackungsabfällen auch stoffgleiche Nichtverpackungen aufnehmen soll, können insbesondere im Kunststoffbereich noch große Potenziale für das Recycling erschlossen werden.

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Hannover, 15.09.2011

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