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WETTBEWERBSNACHTEILE FÜR EXPORTWIRTSCHAFT BEFÜRCHTET

EU-Kommission plant neue Ursprungsregeln

Das Qualitätszeichen „Made in Germany“ könnte bald von einigen deutschen Produkten verschwinden, befürchtet der Niedersächsische Industrie- und Handelskammertag (NIHK). Denn die EU-Kommission in Brüssel will die Kriterien, nach denen bisher der Ursprung eines Produktes festgelegt wurde, ändern – zum Nachteil der deutschen Industrie. „Auch wenn die letzte wesentliche Be- und Verarbeitung eines Produktes hier erfolgt, soll es künftig nicht mehr automatisch das Label „Made in Germany“ tragen dürfen, wenn Vormaterialien aus Nicht-EU-Ländern kommen“, erläutert Dr. Joachim Peters, Sprecher International beim NIHK. Im Sinne der niedersächsischen Exportwirtschaft fordert der NIHK die Beibehaltung der bisherigen Ursprungsregeln. So könne z. B. die überwiegende Zahl von Zulieferteilen einer Maschine oder Anlage aus China stammen, das nötige Know-How für die Herstellung sei aber trotzdem bei einem hier ansässigen Unternehmen angesiedelt. Und das rechtfertige den deutschen Ursprung des endgefertigten Produktes, betont Peters.

Wenn sich Brüssel durchsetzt, müssten die Unternehmen in Zukunft wesentlich kompliziertere Regeln beachten. U. a dürfte der Wert aller Zulieferteile aus dem Ausland einen bestimmten Prozentsatz am Verkaufswert des Endproduktes nicht übersteigen. Angesichts der hohen Zahl an jährlich ausgestellten Ursprungszeugnissen sieht der NIHK hier erhebliche Bürokratiekosten auf die Exportwirtschaft zukommen. Diese müsste nicht nur die Herkunft aller Zulieferteile nachweisen, sondern auch deren Wert.

Das ist unzumutbar, kritisiert Peters. Der NIHK habe sich daher bereits an die Landesregierung und die niedersächsischen Abgeordneten im Europaparlament gewandt und um Unterstützung gebeten, damit dieser Wettbewerbsnachteil für die auslandsaktiven Unternehmen noch verhindert wird.

Hintergrund:

Für die Beurteilung eines Warenursprungs nach dem Zollkodex der EU und die Ausstellung eines darauf basierenden Ursprungszeugnisses sind die Industrie- und Handelskammern (IHKs) zuständig. Allein die IHKs in Osnabrück, Emden, Oldenburg, Stade und Lüneburg haben im vergangenen Jahr rund 62.000 Ursprungszeugnisse ausgestellt, die in zahlreichen Drittländern wie im arabischen und asiatischen Raum oder Osteuropa den Zollbehörden bei der Einfuhr vorgelegt werden müssen.

*** Hannover, 09.12.2011

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