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KREISLAUFWIRTSCHAFTSGESETZ

NIHK fordert mehr Wettbewerb in der Abfallentsorgung

Der Wettbewerb in der Abfallentsorgung darf nicht weiter geschwächt werden. Das fordert der Niedersächsische Industrie- und Handelskammertag (NIHK) anlässlich der Verhandlungen zum neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz im Vermittlungsausschuss des Bundestages am 08.02.2012. Der Bundestag hatte die schon sehr kompromissorientierte Gesetzesnovelle bereits am 28.10.2011 verabschiedet, der Bundesrat sie aber anschließend an den Vermittlungsausschuss überwiesen. Der NIHK befürchtet eine Aufweichung des Gesetzes, durch die die private Entsorgung gegenüber der öffentlich-rechtlichen weiter benachteiligt wird, weil die Bundesländer versuchen, die Position der kommunalen Entsorgungsbetriebe zu stärken.

„Wir hätten uns insgesamt stärkere Impulse der Bundesregierung gewünscht, um Wettbewerb und Liberalisierung im Entsorgungsbereich zu fördern“, so Sönke Feldhusen, Sprecher für Umweltschutz im NIHK. Die Abschwächung oder Streichung der so genannten „Gleichwertigkeitsklausel“ lehnt er deshalb ab. Diese Bestimmung erlaubt gewerbliche Sammlungen, wenn durch sie eine höherwertige Entsorgung oder Verwertung als durch die Kommune möglich ist und die Kommune keine vergleichbare Leistung plant. Ohne diese Klausel wären gewerbliche Sammlungen nur zugelassen, wenn durch sie die Wirtschaftlichkeit der öffentlich-rechtlichen Entsorgung nicht beeinträchtigt würde. Gleiches würde für Unternehmen gelten, wenn sie ihren hausmüllähnlichen Abfall selbst entsorgen wollen.

Als positiv bewertet der NIHK die Absicht der Bundesregierung, mit der Neufassung des Gesetzes die Rohstoffverwertung bei der Entsorgung von Abfällen zu verbessern. „Wir fürchten allerdings, dass im Zuge der Umsetzung der Neuregelungen Bürokratie und Intransparenz in der Kreislaufwirtschaft insgesamt zunehmen“ betont Feldhusen.

Bei einem Vergleich der Abfallgebühren von 32 Entsorgungsträgern in Niedersachsen hatte der Niedersächsische Industrie- und Handelskammertag im Sommer 2011 gravierende Preisunterschiede festgestellt, die nicht ausschließlich durch unterschiedliche regionale Rahmenbedingungen zu begründen sind. Der NIHK fordert deshalb auch mehr Kostentransparenz sowie die konsequente und mittelstandsgerechte Ausschreibung von Entsorgungsleistungen, damit wenigstens im Rahmen der Aufgabenerfüllung durch die Kommunen mehr Wettbewerb entsteht.

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