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Die derzeitige Debatte um eine Änderung des Ladenöffnungsgesetzes mit dem Ziel, die Sonntagsöffnung in Ausflugsorten neu zu regeln, wird von den Mitgliedskammern des Niedersächsischen Industrie- und Handelskammertages (NIHK) mit Sorge verfolgt. „Für Kur-, Erholungs- und Ausflugsorte war erst in 2007 der Warenkatalog im Rahmen der Neuregelung des Ladenöffnungsgesetzes um ‚Bekleidung und Schmuck’ erweitert worden und das aus gutem Grund – wie ein Blick über die Landesgrenzen, z. B. nach Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern, zeigt“, so übereinstimmend die Federführer des NIHK für die Bereiche Handel und Tourismus, Jürgen Lutz und Martin Exner.
Es liege absolut im Trend, touristische Ausflüge mit einem Shopping zu verbinden – auch an einem Sonntag. Diese Gästeerwartung werde durch die Erfahrungen mit der Sonntagsöffnung in den benachbarten Bundesländern bestätigt. „Die Überlegungen zu den Ausflugsorten dürfen deshalb nicht zu einer Generaldebatte über die Sonntagsöffnung in Kur- und Erholungsorten führen, damit würde das Kind vollends mit dem Bade ausgeschüttet“, so die NIHK-Experten. Im Hinblick auf die Befürchtung, dass auch ein FOC in der Lüneburger Heide zukünftig möglicherweise die weiten Möglichkeiten der Sonntagsöffnung in Anspruch nehmen könnte, weisen die beiden Fachleute darauf hin, dass diese Variante in allen drei Anträgen bei den laufenden Raumordnungsverfahren durchgerechnet worden sei – ohne dass problematische Umverteilungsquoten zu Lasten der umliegenden Orte festzustellen gewesen wären!
Nach Auffassung von Lutz und Exner sollte die Sortimentsprivilegierung „Bekleidung und Schmuck“ nach dem Ladenöffnungsgesetz in jedem Falle für Kur- und Erholungsorte erhalten bleiben. Damit wird man nicht nur der heutigen Gästeerwartung gerecht, sondern bleibt auch gegenüber den touristischen Standorten jenseits der Landesgrenzen wettbewerbsfähig.
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Hannover, den 23. Januar 2009
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