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RECHTLICHEN REGELUNGEN FÜR PRAKTIKA

NIHK lehnt Verschärfung ab

Der Niedersächsische Industrie- und Handelskammertag (NIHK) lehnt eine Verschärfung der rechtlichen Regelung für Praktika entschieden ab. Eine Bundesratsinitiative Bremens sieht vor, zusätzliche Regelungen einzuführen, nach denen Unternehmen im Streitfall nachweisen müssen, dass es sich um ein Praktikum und nicht um ein Arbeitsverhältnis handelt. Außerdem soll auf Fristen, nach denen keinerlei Ansprüche mehr geltend gemacht werden können, so genannte Ausschlussfristen, verzichtet und das Schriftformerfordernis für Praktikumsverhältnisse eingeführt werden. „In Niedersachsen würden durch diese neue Regelung bis zu 10.000 Praktikumsplätze verloren gehen“, schätzt NIHK-Vorsitzender Dr. Karl Harms (Oldenburg). „Wirtschaft und Wissenschaft sind aber dringend darauf angewiesen, dass Schüler und Studierende Praxiserfahrungen sammeln können“, so Harms weiter.

Nach Überzeugung des NIHK reichen die bisher im Berufsbildungsgesetz bestehenden Regelungen zur Vergütung von Praktikanten aus. Problematisch sei auch, dass Arbeitgeber künftig im Streitfall nachweisen sollen, dass es sich um ein Praktikum und nicht um ein Arbeitsverhältnis handelt. „Dies ist in der Praxis nicht umsetzbar, da selbstverständlich auch im Rahmen von Praktika direkte Arbeitsleistungen erbracht werden. Sonst lassen sich dem Praktikanten auch nicht nach dem Prinzip „Learning by Doing“ die nötigen Praxiserfahrungen vermitteln“, sagte NIHK-Vorsitzender Harms.

Kritisch bewertet der NIHK auch die geplante Schriftformerfordernis und das Verbot von Ausschlussfristen für die Geltendmachung von Ansprüchen. Insbesondere die letztere Regelung sei ein Hemmnis erster Klasse. 54 Prozent der jüngst dazu vom DIHK befragten Unternehmen hätten geäußert, künftig keine Praktika mehr anzubieten, wenn die bisher geltenden Ausschlussfristen entfielen. Und immerhin 25 Prozent artikulierten für diesen Fall, zumindest weniger Praktika anbieten zu wollen.
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Hannover, den 5. Juni 2009

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