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EXPORTABSICHERUNGEN

Erschwerte Bedingungen - NIHK für befristete Ausnahmeregelungen

Laut einer aktuellen bundesweiten Konjunkturumfrage der IHK-Organisation sieht sich ein Viertel der befragten Unternehmen mit schlechteren Kreditkonditionen und gerade im Exportbereich mit echten Finanzierungsengpässen konfrontiert. Auch im Bezirk des Niedersächsischen Industrie- und Handelskammertags (NIHK) klagen Exporteure über erschwerte Bedingungen zur Finanzierung und Absicherung ihrer Geschäfte. Dies gilt insbesondere für Kurzfristgeschäfte in die EU- und OECD-Staaten. Private Kreditversicherer haben sich aus diesem Markt weitgehend zurückgezogen.

„Exportkreditversicherungen des Bundes müssen für kurzfristige Absicherungen diese Lücke der privaten Kreditversicherer füllen“, fordert Dr. Joachim Peters, Hauptgeschäftsführer der Oldenburgischen IHK, zugleich Federführer International im NIHK. Der NIHK unterstütze daher entsprechende Bemühungen des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK), bei der EU-Kommission Ausnahmeregelungen für staatliche Exportversicherungen bei Lieferungen in EU- und OECD-Staaten zu erreichen.

Betroffene Unternehmen, die für die genannten Länder keine private Rückversicherungsmöglichkeit abschließen konnten, werden gebeten, sich kurzfristig mit ihrer IHK in Verbindung zu setzen. Konkrete Nachweise über Deckungsabsagen privater Versicherer an Unternehmen sind erforderlich, um in Brüssel Ausnahmegenehmigungen für die Vergabe von Bundesdeckungen im Kurzfristbereich erreichen zu können.
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Hannover, den 19. Juni 2009

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