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PRESSE

Reform des Rundfunkgebührenrechts nachbessern

“Mit der Neuregelung der Rundfunkgebühren haben die Ministerpräsidenten einen Schritt in die richtige Richtung getan. Allerdings darf es nicht zu zusätzlichen Belastungen für die Unternehmen kommen.“ Mit diesen Worten kommentierte Martin Exner, tourismuspolitischer Sprecher des Niedersächsischen Industrie- und Handelskammertages, die jetzt für 2013 vorgesehene Reform des Rundfunkgebührenrechts.

Exner wies darauf hin, dass die Abkehr von einer gerätebezogenen Abgabe eine seit langem von den Kammern verfolgte Forderung war. Die Anknüpfung der Beitragspflicht an die Haushalte sei richtig, falsch sei allerdings die stärkere Einbeziehung der Unternehmen. „Dies kann nach wie vor eine hohe Belastung für die Betriebe darstellen, vor allem wenn, wie geplant, auf die Anzahl der Mitarbeiter abgestellt wird. Insbesondere die Hotellerie aber auch Handelsunternehmen mit zahlreichen Filialen sollen damit wieder in besonderer Weise zur Kasse gebeten werden!“

Die Neuregelung sieht unter anderem vor, dass Hotels pro Zimmer mit einem Beitrag von einem Drittel der Rundfunkgebühren belastet werden. Ansonsten ist eine Beitragspflicht für jede Betriebsstätte eines Unternehmens, gestaffelt nach der jeweiligen Mitarbeiterzahl, vorgesehen.

Konsequent wäre es nach Auffassung Exners, die Beitragspflicht für Unternehmen ganz aufzugeben und den Betrieben Kosten und Bürokratieaufwand zu ersparen. Schließlich habe jeder, der im Betrieb Radio höre, bereits mit seiner privaten Abgabe dafür bezahlt.
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Hannover, den 10. Juni 2010

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