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PRESSE

Vorrang für Privatisierung

„Städte und Gemeinden sollten sich auf ihre Kernaufgaben konzentrieren. Daher sollten die gesetzlichen Grenzen zur wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen in Niedersachsen enger gefasst werden.“ Mit dieser Position bezieht der Niedersächsische Industrie- und Handelskammertag (NIHK) Stellung zu dem jetzt vorliegenden Entwurf eines Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG).

Derzeit sei allerdings eher ein Trend zur Re-Kommunalisierung zu erkennen, so der NIHK: Städte und Gemeinden ziehen Leistungen wieder an sich, die zuvor an Private vergeben wurden. „Dies ist ordnungspolitisch fragwürdig. Kommunale Unternehmen tragen in der Regel ein geringeres unternehmerisches Risiko als private Anbieter. Das verzerrt den Wettbewerb“, so Frank Hesse, NIHK-Sprecher für Volkswirtschaft. Ein fairer Wettbewerb zwischen privaten und kommunalen Anbietern sei aber notwendig, damit Leistungen in den Kommunen wie z. B. Energieversorgung, Abfallentsorgung oder öffentlicher Personennahverkehr möglichst effizient erbracht werden.

„Die öffentliche Hand sollte Schiedsrichter sein, nicht Mitspieler“, erklärt Hesse. Sie müsse dafür sorgen, dass bestimmte Leistungen angeboten würden. Das bedeute aber nicht, dass sie diese Leistungen auch selbst erbringen müsse. Deshalb setzt sich der NIHK gemeinsam mit den anderen niedersächsischen IHKs dafür ein, Kommunen nicht gegenüber privaten Anbietern zu privilegieren, bisher bestehende Ausnahmeregelungen zur wirtschaftlichen Betätigung zu streichen und den Kammern ein Recht zur Stellungnahme bei geplanten kommunalen Aktivitäten einzuräumen.

Der Entwurf des NKomVG wird derzeit im Niedersächsischen Landtagsausschuss für Inneres beraten. Die Aussagen zur wirtschaftlichen Betätigung sind zu finden in den §§ 135 ff. 
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Hannover, den 31. August 2010

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