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PRESSE
Bettensteuer ist der falsche Weg der Kulturfinanzierung
Die Meldungen zur Einführung einer Bettensteuer zur Aufbesserung der kommunalen Kulturbudgets in verschiedenen Kommunen beunruhigen die Tourismusbranche. Erst in der vergangenen Woche hat Hamburg die Einführung einer Kulturförderabgabe in Höhe von fünf Prozent auf den Übernachtungspreis beschlossen und damit die dortige Hotellerie kalt erwischt. „Jede Preiserhöhung schadet dem Städtetourismus“, betont Martin Exner, tourismuspolitischer Sprecher des Niedersächsischen Industrie- und Handelskammertages (NIHK). Der NIHK begrüßt dagegen die positiven Signale, die jetzt aus Leipzig kommen. Dort hat der Stadtrat den Antrag auf Einführung einer Bettensteuer zur Kulturfinanzierung mehrheitlich zurückgewiesen.
Auf Hotelrechnungen werde die Bettensteuer neben dem Übernachtungspreis gesondert ausgewiesen und sei so als kommunale Zusatzbelastung deutlich erkennbar. Damit schadeten Kommunen nach Auffassung des NIHK ihrem hart erarbeiteten Image als gastfreundliche Reiseziele. Und obwohl ein Zusammenhang zwischen Übernachtungen und der Nutzung kultureller Einrichtungen z. B. für Geschäftsreisende praktisch ausgeschlossen werden könne, würden gerade diese Leistungen zum Zwecke der Kulturförderung verteuert. Der NIHK plädiert stattdessen dafür, nicht einseitig die Hotellerie zur Kasse zu bitten, sondern für die Finanzierung kultureller Angebote stärker deren unmittelbare Nutzer heranzuziehen. Ob eine zweckgebundene, allein der Tourismusförderung und dem Destinationsmanagement dienende Abgabe in den einzelnen Kommunen ein Weg sein könne, um diese freiwilligen Aufgaben zukünftig zu finanzieren, müsse mit der Tourismuswirtschaft diskutiert werden, so Exner.
Auch kritisiert der NIHK die mangelnde Planungssicherheit der Hotellerie. Das Argument, die Hotels könnten sich die Bettensteuer leisten, weil sie kürzlich bei der Mehrwertsteuer entlastet worden seien, lässt Exner nicht gelten: „Es ist bei der Frage der Planungssicherheit völlig egal, ob die Hotels an anderer Stelle entlastet wurden oder nicht. Die Betriebe brauchen verlässliche Rahmendaten, um ihre Übernachtungspreise zu kalkulieren“.
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Hannover, den 28. September 2010

