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PRESSE

Wirtschaftliche Betätigung von Kommunen begrenzen

„Städte und Gemeinden sollten sich auf ihre Kernaufgaben konzentrieren. Daher ist es genau richtig, die gesetzlichen Grenzen zur wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen in Niedersachsen jetzt klarer zu fassen.“ Mit diesen Worten kommentiert Eberhard Manzke, Präsident des Niedersächsischen Industrie- und Handelskammertages (NIHK), die Verabschiedung des neuen Kommunalverfassungsgesetzes durch den Niedersächsischen Landtag am 08.12.2010. Damit folge der Landtag der Empfehlung des NIHK, die dieser bereits in einer Anhörung vorgetragen hatte.

Künftig soll der Umfang der Ausnahmen für die wirtschaftliche Betätigung auf die Bereiche Energie, Wasser, ÖPNV und Telekommunikation begrenzt werden. Außerdem sollen private Mitbewerber eine Klagebefugnis erhalten. Dies seien Schritte in die richtige Richtung. „Die öffentliche Hand sollte Schiedsrichter sein, nicht Mitspieler“, erklärt Manzke. Sie müsse dafür sorgen, dass bestimmte Leistungen angeboten würden. Das bedeute aber nicht, dass sie diese Leistungen auch selbst erbringen müsse.

Derzeit sei ein Trend zur Re-Kommunalisierung zu erkennen. Städte und Gemeinden ziehen Leistungen wieder an sich, die zuvor an Private vergeben wurden. „Dies ist ordnungspolitisch nicht gewollt. Kommunale Unternehmen tragen in der Regel ein geringeres unternehmerisches Risiko als private Anbieter. Das verzerrt den Wettbewerb“, so Manzke. Ein fairer Wettbewerb zwischen privaten und kommunalen Anbietern sei notwendig, damit Leistungen möglichst effizient erbracht werden.
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Hannover, den 9. Dezember 2010

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