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BETRIEBEN DROHEN 55 MIO. EURO MEHRKOSTEN

NIHK gegen UV-Schutzverordnung

Der Niedersächsische Industrie- und Handelskammertag (NIHK) warnt vor den wirtschaftlichen Auswirkungen der Mitte Dezember von der Bundesregierung beschlossenen UV-Schutzverordnung. Der NIHK sieht darin einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit, die für viele Betriebe das Aus bedeuten kann. Noch muss der Bundesrat zustimmen.

Die UV-Schutzverordnung schreibt allen Betreibern von Sonnenbänken vor, ihren Kunden Beratung durch geschultes Fachpersonal anzubieten. Nicht nur Betreiber von Solarien, sondern auch von Hotels, Wellness- und Gesundheitseinrichtungen, Schwimmbädern und Fitnessstudios wären betroffen. Die zusätzlichen Kosten wären erheblich. Der Gesetzgeber selbst geht bundesweit von Personalmehrkosten von über 30 Mio. Euro jährlich aus. Hinzu kämen einmalige Schulungskosten der Mitarbeiter in Höhe von mehr als 18 Mio. Euro sowie jährlich rund zwei Mio. Euro laufende Schulungskosten. Der zusätzliche Bürokratieaufwand durch die zahlreichen Dokumentationspflichten würde pro Jahr fast fünf Mio. Euro Mehrkosten bedeuten.

Für reine Selbstbedienungs-Anbieter kann dies das Aus bedeuten. Aber auch für Hotels und andere Unternehmen, die Sonnenbänke lediglich als Ergänzung ihres eigentlichen Angebots vorhalten, dürfte deren Betrieb unrentabel werden. Viele werden gezwungen sein, ihr Serviceangebot entsprechend zu reduzieren.

Im Vergleich zum vorhergehenden Verordnungsentwurf konnten die Industrie- und Handelskammern zwar eine Lockerung der Anwesenheitspflicht erreichen: Wer nicht mehr als zwei Sonnenbänke an einem Aufstellungsort betreibt, kann auf die ständige Anwesenheit von Fachpersonal verzichten. Voraussetzung hierfür ist allerdings auch in diesem Fall, dass der Kunde vor der ersten Benutzung des Solariums durch geschultes Personal Beratung, Hauttypanalyse, Dosierungsplan und Schutzbrille angeboten bekommt.

„Das Risiko übermäßigen Sonnenbadens ist inzwischen allgemein bekannt. Letztendlich ist der Nutzer aber selbst für das Risiko verantwortlich, dem er sich aussetzt. Diese Verantwortung darf nicht einfach auf die Unternehmen verlagert werden“, erklärte Martin Exner, tourismuspolitischer Sprecher des NIHK. Nach Auffassung des NIHK schießt die Verordnung mit der Vielzahl der Maßnahmen weit über das Ziel hinaus. Der NIHK sieht sich in seiner Meinung auch durch ein Rechtsgutachten bestätigt, das die Verfassungsrechtler Prof. Dr. Rupert Scholz und Dr. Stefan Geiger im Auftrag der Solarienbetreiber erstellt haben. Das Gutachten stellt im Ergebnis u. a. einen nicht verhältnismäßigen Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit fest.
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Hannover, den 4. Januar 2011

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