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VERPACKUNGSVERORDNUNG

Entlastung von Unternehmen gefordert

Die Umweltbürokratie für Unternehmen, die Verkaufsverpackungen für ihre Produkte einsetzen, soll reduziert werden, fordert der Niedersächsische Industrie- und Handelskammertag (NIHK). Bislang müssen in Deutschland rund 3.000 Unternehmen, davon knapp 300 aus Niedersachsen, sogenannte Vollständigkeitserklärungen (VE) hinterlegen, in denen ein vollständiger Nachweis über den Verbleib und die Entsorgungswege der Verkaufsverpackungen geführt wird. Mit der Erstellung dieser Erklärungen sind für die betroffenen Unternehmen erhebliche bürokratische Belastungen und hohe Kosten verbunden.

Der NIHK will deshalb die Zahl der Unternehmen, die diese Erklärungen abgeben müssen, deutlich reduzieren. Roland Schulz, NIHK-Sprecher für Umweltpolitik, hält die jetzigen Schwellenwerte mit der Verpflichtung zur Abgabe einer Vollständigkeitserklärung für alle Abfallarten für zu hoch. „90 Prozent aller Glasverpackungen werden von nur zehn Prozent der Unternehmen in Umlauf gebracht, die diese Verpackungsart nutzen. Bei den Leichtverpackungen aus Metall oder Pappe sind es rund 75 Prozent der Abfallmengen, die von zehn Prozent der Unternehmen verursacht werden“.

Der NIHK fordert vom Gesetzgeber, die übrigen 90 Prozent der Unternehmen nicht mit den erheblichen bürokratischen Belastungen der VE-Erklärung zu belasten. Hier stehe der Aufwand in keinem Verhältnis zum Ergebnis. Gleichzeitig bieten die Industrie- und Handelskammern den betroffenen Unternehmen mit dem elektronischen IHK-VE-Register einen schnellen und einfachen Weg zur Hinterlegung der Vollständigkeitserklärungen an.
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Hannover, den 24. Januar 2011

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