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REFORM DER WASSER- UND SCHIFFFAHRTSVERWALTUNG
Beibehaltung der Nutzen-Kosten-Bewertung
Planungen des Bundesverkehrsministeriums (BMVBS), Investitionsmittel für den Ausbau und die Instandhaltung der Bundeswasserstraßen und Seehafenzufahrten nur nach dem Verkehrsaufkommen einzusetzen, lehnt der Niedersächsische Industrie- und Handelskammertag (NIHK) ab. Im Rahmen einer Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung überlegt der Bund, von der bisher üblichen Kosten-Nutzen-Bewertung abzuweichen. Nach Einschätzung des NIHK würde eine Bewertung rein nach Tonnage der regional- und volkswirtschaftlichen Bedeutung der niedersächsischen Seehäfen nicht gerecht. Durch die Kategorisierung des BMVBS wären hier ein bedarfsgerechter Ausbau und die Erhaltung der seewärtigen Zufahrten gefährdet. Die in Niedersachsen von Land, Industrie, Logistik- und Betreibergesellschaften bereits getätigten und geplanten Investitionen in Höhe von mehreren Milliarden würden dadurch in Frage gestellt.
Der NIHK plädiert daher dafür, von einer reinen Klassifizierung nach Tonnage abzusehen und Investitionsentscheidungen bei Wasserstraßenprojekten weiterhin nach dem Nutzen-Kostenverhältnis einer Maßnahme zu treffen. Dass es in diesem Zusammenhang zu Prioritätensetzungen angesichts begrenzter Haushaltsmittel kommt, wird vom NIHK nicht in Frage gestellt.
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Hannover, den 1. Februar 2011

