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RUNDFUNKGEBÜHREN
NIHK fordert Nachbesserung
Unmittelbar vor den anstehenden Beratungen im Landtags-Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten appelliert der Niedersächsische Industrie- und Handelskammertag (NIHK) an die niedersächsische Politik, den vorliegenden Änderungen des Rundfunkstaatsvertrages die Zustimmung zu versagen und eine Überarbeitung des Gebührenmodells auf den Weg zu bringen.
„Inzwischen zeigen zahlreiche Berechnungen in den Unternehmen, dass hier deutlich steigende Kosten auf die Wirtschaft zukommen. Die immer wieder von uns eingeforderte Entlastung insbesondere der mittelständischen Betriebe findet nicht statt!“, so Martin Exner, tourismuspolitischer Sprecher des NIHK. Bundesweit hatten sich die Kammern dafür eingesetzt, dass die Belastung der Wirtschaft maximal auf dem bisherigen Niveau festgeschrieben, nicht aber noch gesteigert wird. Berechnungen der Kammerorganisation hatten ergeben, dass sich die Gesamtbelastung der Unternehmen nach dem Gesetzentwurf aber fast verdoppeln werde, bei einzelnen Betrieben könne sie ein Vielfaches des bisher gezahlten betragen. Diesen Hinweisen habe die Politik aber in keiner Weise Rechnung getragen.
„Überhaupt nicht mehr nachzuvollziehen ist die Gebührenerhebung in den Fällen, in denen es den Mitarbeitern ausdrücklich verboten ist, am Arbeitsplatz Rundfunk zu hören oder während der Arbeitszeit Fern zu sehen. In diesen Fällen darf die von den Rundfunkveranstaltern zur Verfügung gestellte Leistung gar nicht genutzt werden, eine an der Mitarbeiterzahl orientierte Gebühr ist also völlig unsinnig.“ Exner schlägt insoweit eine Öffnungsklausel vor, die im Ergebnis zu einer Befreiung von der Beitragspflicht in diesen Betrieben führe.
Im Übrigen verweist der NIHK auf eine Stellungnahme von 22 Wirtschaftsverbänden vom Oktober 2010: Dort hatte die Wirtschaft den Wechsel von einem geräteabhängigen zu einem geräteunabhängigen Finanzierungsmodell ausdrücklich begrüßt. Der Ansatz sei zwar – so bereits damals als Fazit – für den privaten Nutzungsbereich konsequent umgesetzt worden, im Bereich der Wirtschaft weise die geplante Neuregelung aber zahlreiche Brüche und Inkonsequenzen auf. „Die jetzige Regelung läuft noch bis zum 31. Dezember 2012. Genug Zeit also, um den vorliegenden Entwurf nachzubessern!“ so Exner abschließend.
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Hannover, den 28. März 2011

