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ABFALLENTSORGUNG
NIHK kritisiert Einigung zum Kreislaufwirtschaftsgesetz
Aus Sicht des Niedersächsischen Industrie- und Handelskammertages (NIHK) schwächt der am 08.02.2012 im Vermittlungsausschuss gefundene Kompromiss zwischen Bundestag und Bundesrat deutlich die Chancen für gewerbliche Entsorger im Vergleich zum ursprünglichen Regelungsvorschlag. „Außerhalb einer öffentlichen Vergabe kommen sie künftig nur noch zum Zug, wenn sie eine wesentlich größere Leistungsfähigkeit verlässlich nachweisen können. Mit Blick auf das anzustrebende bestmögliche Preis-Leistungs-Verhältnis in der Entsorgung mutet das widersinnig an“, so Sönke Feldhusen, NIHK-Sprecher Umweltschutz. Im der bisher diskutierten Fassung des Gesetzes hatte noch die nachgewiesene Gleichwertigkeit der Leistung für die Zulassung einer gewerblichen Sammlung ausgereicht.
Der NIHK appelliert jetzt an die Kommunen, so weit wie möglich kommunale Entsorgungsleistungen öffentlich auszuschreiben und auf diese Weise mehr Wettbewerb zuzulassen. Auch bei der noch einzuführenden Wertstofftonne sollte auf eine angemessene Beteiligung der gewerblichen Entsorgungswirtschaft geachtet

